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Günstig zur altersgerechten Wohnung

30. August 2012 by

Zwei Drittel der Deutschen möchten bis ins hohe Alter im eigenen Heim wohnen bleiben. „Doch nur ein Prozent aller Wohnungen in Deutschland ist dafür geeignet, weil oft die nötigen baulichen Voraussetzungen fehlen“, erklärt Ralf Ristau, Baufinanzierungsexperte von der PSD Bank Rhein-Ruhr eG. Hier will u.a. die KfW-Bank mit ihrem Angebot „Altersgerecht Umbauen“ Abhilfe schaffen – die Lösung: Barrierefrei umbauen, komfortabel wohnen und günstig finanzieren.

Altersgerecht umbauen

Der Bedarf an barrierefreien Wohnungen in Deutschland ist riesig, Angebote gibt es bisher wenige. Dazu kommt, dass der Anteil der älteren Menschen, gemessen an der Gesamtbevölkerung, stetig wächst; die Situation verschärft sich also. Darum fördert z.B. die KfW-Bank mit ihrem Programm „Altersgerecht Umbauen“ den Umbau von Bestandsgebäuden in barrierefreien Wohnraum. Seit diesem Jahr hat sie neue Förderkonditionen aufgelegt und den Standard „Altersgerechte Wohnung“ bzw. „Altersgerechtes Haus“ eingeführt.

Förderung durch KfW-Bank

Die KfW-Bank vergibt Darlehen an Eigentümer, die ihre vorhandene Immobilie durch entsprechende Baumaßnahmen barrierefrei gestalten lassen; aber auch der Kauf frisch umgebauten Wohnraums wird gefördert. Finanziert werden dabei der komplette Umbau eines Hauses oder einer Wohnung zum Standard „Altersgerechtes Haus“ bzw. „Altersgerechte Wohnung“ sowie auch Einzelmaßnahmen. Die Förderung kommt Eigentümern oder Vermietern zugute.

Zinsgünstiger Kredit: Zinssatz ab 1,00 Prozent effektiv pro Jahr

Die KfW-Bank stellt ein zinsgünstiges Darlehen für bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten – inklusive Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen – bereit; pro Wohneinheit maximal 50.000 Euro. Die möglichen Darlehenslaufzeiten können für bis zu 30 Jahren vereinbart werden. Der Kreditnehmer kann als Zinsbindungsfrist fünf oder zehn Jahre wählen, nach Ablauf dieser Zeit erhält er von der KfW-Bank ein Verlängerungsangebot. Je nach Laufzeit sind bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Für die Förderung müssen bei den Baumaßnahmen technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Zudem müssen Fachunternehmen den Umbau vornehmen; sie bestätigen in ihren Rechnungen, dass sie die Arbeiten entsprechend den KfW-Vorgaben ausgeführt haben. In der Regel ist auch die Bestätigung eines Sachverständigen entweder zu Beginn oder Ende der Maßnahme notwendig.

Förderfähige Maßnahmen 

Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
  • Eingangsbereiche und Wohnungszugang (z. B. Bewegungsflächen, Wetterschutzmaßnahmen)
  • vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden (z. B. Aufzugsanlage, Rampen)
  • Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Änderung Raumzuschnitt, Schwellenabbau, Freisitze)
  • Maßnahmen in Sanitärräumen (z. B. bodengleiche Dusche, Änderung Raumzuschnitt)
  • Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation (z. B. Stütz- und Haltesysteme, Gegensprechanlagen)
  • Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen

Antrag stellen

Interessierte stellen den Antrag (ab 10.000 Euro) für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“, bevor sie mit dem Umbau beginnen oder das Haus kaufen. Ralf Ristau von der PSD Bank Rhein-Ruhr eG, erklärt: „Der Antrag muss bei der Hausbank eingereicht werden, diese leitet – nach Prüfung aller Unterlagen – später auch das Darlehen an den Eigentümer weiter. Mit diesem Programm der KfW-Bank kann man gut investieren bzw. finanzieren und damit heute schon an morgen denken.“

 

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